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Hallenordnung und Allgemeine Bedingungen

Hallenordnung

  1. Maximale zulässige Platzbelegung: 4 Personen pro Platz. 2 Personen pro Squashcourt.

  2. Der Platz darf nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet werden. Tennis- und Squashunterricht darf nur durch die Tennisschule bzw. im Einverständnis mit der Hallenleitung erteilt werden.

  3. In der Tennishalle darf nur mit sauberen, nicht abfärbenden Sohlen gespielt werden. Wir empfehlen profillose Tennisschuhe. 

  4. Das Einnehmen von Speisen und offenen Getränken sind in der Halle untersagt.

  5. Bei überschreiten der Spielzeit um mehr als 10 Min. wird die Platzgebühr für die volle Stunde fällig.

  6. Die Rezeption entscheidet über das Ein- und Ausschalten der Beleuchtung.

  7. Das Tennis- & Squash Center ist rauchfrei.

  8. Kinder sind auf der Anlage von den Eltern zu beaufsichtigen.

  9. Tiere sind in der Halle nicht erlaubt.

  10. Die Bestimmungen sind für jeden Anlagebenützer verbindlich. Die Hallenleitung ist berechtigt, Anlagebenützer, welche gegen die Hallenordnung verstossen, ohne Rechtsanspruch seitens der Anlagebenützer von der Anlage zu weisen.

 

Allgemeine Bedingungen​

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Die Tesquash AG vermietet Tennis-, Squash-, Badminton und Tischtennisplätze. Sie organisiert Events, betreibt einen Shop und eine Cafeteria.

 

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für den gesamten Geschäftsbereich der Tesquash AG. Dies umfasst die Vermietung von Sportplätzen, den Verkauf von Sportartikel und die Cafeteria.

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2. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt durch die Bestätigung der Tesquash AG über die Vereinbarung betreffend den Bezug von Produkten und / oder Dienstleistungen durch den Kunden zustande. Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen und / oder Produkte in Anspruch nimmt.

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3. Preise

Alle Preise in Schweizer Franken und inklusive Mehrwertsteuer. Tesquash AG behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern.

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4. Bezahlung

Tesquash AG akzeptiert je nach Dienstleistung und Produkt Barbezahlung, Kreditkarte oder Rechnung. Platzmieten sind im Voraus zu bezahlen. Tesquash steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug auf Rechnung einen Verzugszins und eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.

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5. Abonnemente

SINGLE (Einzelstunden): Reservierte Einzelstunden, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, werden in Rechnung gestellt, sofern sie nicht weitervermietet werden konnten.

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FIX (Fixstunden): Eine abgesagte Stunde wird mit einer Ersatzstunde vergütet, sofern die abgesagte Stunde weitervermietet werden konnte. Wird eine Ersatzstunde in einer höheren Tarifstufe gespielt, muss die Preisdifferenz bezahlt werden. Die Ersatzstunde muss während der laufenden Fixstundensaison kompensiert werden. Am Ende der jeweiligen Saison verfallen diese ersatzlos.

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FLAT (Sommer- und Winterabo): Mit FLAT, dem Sommer- bzw. Winterabo (Tennis und alle Sportarten) kann während der Saison innerhalb 48 Stunden eine Stunde reserviert werden. Falls der Platz frei ist, darf weitergespielt werden. Das Abo ist persönlich und nicht übertragbar. Zuwiderhandlung hat den Einzug ohne Rückerstattung der Kosten zur Folge. Das Abo gilt nicht für andere Anlässe (z.B. Interclub, Turniere, Unterricht, sonstige Events). Bezahlung vor Saisonbeginn.


Kundenkonto: Bei einer Vorauszahlung von mindestens CHF 400 auf das persönliche Kundenkonto erhält der Kunde eine Gutschrift von zusätzlich Fr. 20 auf das Kundenkonto, was einem Rabatt von 5% entspricht. Das Kundenkonto kann ausschliesslich für Platzmieten beansprucht werden.​

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6. Terminannullation und Rückerstattung

Bei Platzmieten ist eine Annullation bis 24 Stunden vor dem Termin kostenlos. Eine spätere Annullation kann nicht geltend gemacht werden. Dies gilt auch im Falle von Krankheit, Unfall oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen. Bei unvorhergesehenen oder nicht abwendbaren Ereignissen, höhere Gewalt wie Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien, etc. wird das Risiko durch den Kunden getragen. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht ausgeschlossen. 

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7. Datenschutz

Tesquash AG ergreift Massnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten durch Tesquash AG einverstanden und ist sich bewusst, dass die Tesquash AG auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist, Informationen vom Kunden bekannt zu geben. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner weitergegeben werden.

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8. Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von Tesquash AG jederzeit geändert werden. Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist.

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9. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

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10. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

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11. Höhere Gewalt

Bei unvorhergesehenen oder nicht abwendbaren Ereignissen, höhere Gewalt wie Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien, etc. wird das Risiko durch den Kunden getragen. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht ausgeschlossen.

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12. Versicherung

Die Versicherung ist Sache des Kunden. Es wird empfohlen, eine private Haftplicht- sowie Unfallversicherung abzuschliessen.

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13. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht mit Gerichtsstand in Zofingen.

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