HALLENORDNUNG
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Maximale zulässige Platzbelegung: 4 Personen pro Platz. 2 Personen pro Squashcourt.
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Der Platz darf nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet werden.
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Tennis- und Squashunterricht darf nur durch die Tennisschule bzw. im Einverständnis mit der Hallenleitung erteilt werden.
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Allen Benützern stehen Garderobe, Toiletten und Dusche zur Verfügung.
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In der Tennishalle darf nur mit sauberen, noch nie im freien getragenen Tennisschuhen gespielt werden. Nach Möglichkeit mit profillosen Sohlen und zwingend mit Sohlen, die nicht abfärben.
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Wir verlangen zweckmässige Sportbekleidung.
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Das Einnehmen von Speisen und offene Getränke sind in der Halle untersagt.
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Für Verunreinigungen und für von den Benutzern verursachten Schäden wird der Mieter haftbar gemacht.
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Bei überschreiten der Spielzeit um mehr als 10 Min. wird die Platzgebühr für die volle Stunde fällig.
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Die Halle darf erst beim Gongschlag betreten werden.
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Die Rezeption entscheidet über das Ein- und Ausschalten der Beleuchtung.
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Die Halle wird auf eine Temperatur von 13 Grad geheizt.
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Das Tennis- & Squash Center ist rauchfrei.
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Die Benützung von privaten Musikgeräten ist in der Halle nicht gestattet.
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Mobiltelefone sind in der Halle auszuschalten.
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Kinder sind auf der Anlage von den Eltern gebührend zu beaufsichtigen.
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Tieren ist der Eintritt in die Halle untersagt.
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Die Benützer der Anlage verpflichten sich, die öffentlichen Parkplätze westlich der Tennisanlage zu benützen.
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Für Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
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Die Benützung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
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Einen anständigen und rücksichtsvollen Umgang mit den anderen Mitbenutzern der Anlage wird vorausgesetzt.
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Anordnungen der Hallenleitung sind in jedem Fall verbindlich.
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Diese Bestimmungen sind für jeden Anlagebenützer verbindlich. Die Hallenleitung ist berechtigt, Anlagebenützer, die gegen die Hallenordnung verstossen von der Anlage zu weisen, ohne irgendwelchen Rechtsanspruch seitens der Anlagebenützer.